Verhaltens- und Maßnahmenkatalog zur Sicherheit an unserer Schule

 

  1. Fernbleiben vom Unterricht:

    Die Erziehungsberechtigten teilen jede Abwesenheit des Kindes vorab bzw. spätestens am selben Tag vor Unterrichtsbeginn per Schulmanager ( oder Anruf) mit.
    Die Schule fragt bei nicht gemeldetem Fernbleiben von Schülern spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn bei den Erziehungsberechtigten nach.
    Alternative Telefonnummern ( Arbeitsstelle, Handy, Großeltern ) werden zu diesem Zweck bereits zu Schuljahresbeginn erfragt und an der Schule bereitgehalten.
     
  2. Während des Schulbetriebes:
     

    Aus Gründen der Sicherheit für die Kinder werden während der Unterrichtszeit die Eingangstüren geschlossen. Für event. Notfälle besteht die Möglichkeit, dass am Nebeneingang ( Neubau/Büro) geläutet wird.
    Schulfremde Personen ( z.B. Handwerker, Vertreter ... ), aber sicherheitshalber auch Eltern, die in die Sprechstunde einer Lehrkraft kommen, melden sich im Sekretariat an.
    Alle im Schulhaus beschäftigten Erwachsenen ( Schulleitung, Lehrkräfte.... ) sprechen schulfremde bzw. unbekannte Personen an und fragen sie nach dem Grund ihres Aufenthaltes im Schulhaus. Im Zweifelsfall wird der Schulleiter informiert bzw. hinzugezogen.
    Die Aufsicht ist während der ganzen Unterrichtszeit bis zum Verlassen des Schulhauses durch die Lehrkräfte gewährleistet. Buskinder werden unter Aufsicht der Busfahrer nach Hause gefahren.
    Wir schließen nicht benutzte Räume ( Umkleideräume, Raum für Putzmaterial.... ) immer ab.
     
  3. Umgang mit Eltern in Notfallsituationen:

    Der Klassenleiter benachrichtigt telefonisch den Klassenelternsprecher. Dieser führt den Rundruf unter den Eltern nach vorher vereinbartem Schema durch.
    Die Schulleitung, der Stellvertreter bzw. die dienstälteste Lehrkraft koordiniert in Absprache mit der Notfallleitung die Betreuung von Eltern oder teilt eine erfahrene Lehrkraft für die Elternbetreuung ein.
    Alle Eltern parken ihre Fahrzeuge bei einer Notfallsituation ausschließlich am Parkplatz beim Gasthof Vilserwirt. So werden die Zufahrtswege für die Rettungsfahrzeuge nicht blockiert. 
    Die Schüler werden den Eltern erst nach erfolgter Registrierung bei der Einsatzleitung und nach Absprache mit der Schulleitung mit nach Hause gegeben.
     
  4. Verhalten der Schüler/Lehrer in einem Notfall:

    Der Klassenleiter unterbindet Telefonate mit dem Handy und sorgt dafür, dass Schülerhandys ausgeschaltet bleiben.
    Im Brandfall erfolgt die Evakuierung, wie beim Feueralarm eingeübt.
    In anderen Notfällen wird auf die Anweisung der Einsatzleitung gewartet. Muss schnell gehandelt werden, bzw. ist die Einsatzleitung in der Kürze der Zeit nicht erreichbar, muss die Lehrkraft nach eigenem Ermessen handeln.
    Die Lehrkräfte stellen nach der Evakuierung die Anwesenheit der Schüler fest, überprüfen auf Vollzähligkeit und melden das Ergebnis unverzüglich der Einsatzleitung.